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Der ausgefüllte und vom Projektgeber unterzeichete Vertraulichkeitsvertrag ist bei der Polnischen Unternehmensstiftung einzureichen (persönlich, per Post, Kurierdienst), damit er vom Stiftungsvorstand unterzeichnet werden kann.
Beim Einreichen des Vertraulichkeitsvertrages bei der Polnischen Unternehmensstiftung bestimmt der Projektgeber, auf welchem Wege der vom Vorstand der Stiftung unterzeichnete Vertrag zurückgegeben wird (persönliche Abnahme, per Post).